Antworten der Kreisverwaltung Ahrweiler auf die Anfrage der SPD-Fraktion
nach § 19 der Geschäftsordnung vom 13.05.2022 – (Sitzung vom 31.5.2022)
1. Welche Erkenntnisse im Bereich des Katastrophenschutzes wurden zwischenzeitlich
für den Kreis Ahrweiler erarbeitet? Welche Maßnahmen wurden
bisher ergriffen?
· Schaffung neuer Räumlichkeiten für die TEL; derzeit übergangsweise an der
BABZ vorhanden
· Errichtung eines KatS-Lagers; derzeit übergangsweise an der BABZ vorhanden
· Neustrukturierung des Verwaltungsstabes; derzeit in der Planungs- und Umsetzungsphase
· Aufbau eines neuen Sirenennetzes; derzeit laufend
· Bildung von drei Arbeitsgruppen zwischen BKI und seinen Vertretern sowie den
kommunalen Feuerwehren zu den Schwerpunktthemen „Fahrzeuge und Technik“,
„Alarm- und Einsatzplanung plus Warnung und Evakuierung“ sowie „Führung
und Kommunikation“; mit einem Ergebnis ist im Sommer zu rechnen
2. Ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung der Kreisverwaltung für
künftige Krisensituationen inzwischen sichergestellt?
Da die TEL derzeit an der BABZ untergebracht ist, wurde diesbezüglich Rücksprache
mit der BABZ gehalten (Hr. Linden). Die gesamte BABZ, also auch die
Räumlichkeiten in denen im Einsatzfall die TEL untergebracht ist, ist notstromversorgt
(bis auf die Küche).
Zudem verfügt der ELW 2 über ein 14kVA-Gerät, womit ebenfalls eine Notstromversorgung
sichergestellt werden kann.
Darüber hinaus verfügen wir im KatS über ein fahrbares 60 kVA-Aggregat, was
Strom erzeugen kann.
Bei einem etwaigen Neubau sollte entweder eine Einspeisemöglichkeit oder ein
fest verbautes Notstromaggregat vorhanden sein.
3. Welche Fortbildungsmaßnahmen wurden (insbesondere für den Krisenstab)
veranlasst und bereits umgesetzt und welche Maßnahmen sind noch vorgesehen?
Gab es bereits gemeinsame Übungen/Fortbildungen mit den hauptamtlichen
Bürgermeistern im Kreis?
Nach Neuaufstellung des Verwaltungsstabes sind entsprechende Aus- und Fortbildungen
an der BABZ vorgesehen; im weiteren Verlauf auch zusammen mit der
TEL. Es wäre den Kommunen im Kreis zu empfehlen, ähnlich wie bereits in NRW
vorhanden, für Krisenlagen eigene „kleine Verwaltungsstäbe“ vorzuhalten; so hat
es die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler auch nach der Flut schon praktiziert.
4. Werden die bisherigen Meldewege von den Ortsgemeinden zur Verbandsgemeinde
und zum Kreis als ausreichend erachtet? Falls nicht, wann und in welcher Form sind Anpassungen geplant?
Analog der Handhabe im Bereich der Nette im Landkreis Mayen-Koblenz könnte
im sogenannten „Schneeballverfahren“ eine Meldekette vom Oberlauf bis zur
Mündung der Ahr aufgebaut werden. Gleiches dann in einem weiteren Schritt an
weiteren gebietsübergreifenden (mehrere Kommunen) Gewässern.
5. Sind die neuen Sirenen an der Ahr einsatzfähig? Wann werden neue Sirenen
im restlichen Kreisgebiet installiert?
Der Aufbau der neuen Sirenen an der Ahr läuft noch. Sie sind in der Form einsatzfähig,
dass an den Sirenen selber ausgelöst und gewarnt werden kann; die
Zusammenschaltung steht noch aus. Für das restliche Kreisgebiet ist noch die
Höhe des Anteils des Kreises festzulegen.
6. Wann und wie ist beabsichtigt, die Bürger/innen über die Funktionsweise
der neuen (und alten) Sirenen zu informieren? (Informationen/ Erläuterungen
z.B. zur Tonfolge Feueralarm, Fliegeralarm, Katastrophenalarm usw.)
Nach Abschluss der Maßnahmen werden die Bürger entsprechend informiert und
auch Probealarme gefahren. Hierzu könnten Flyer erstellt und die sozialen Medien
sowie die Internetpräsenz von Kreis und Kommunen genutzt werden.
7. Die Zuständigkeit für das Antragsverfahren für die Wiederaufbauhilfe für
landwirtschaftliche Unternehmen, Winzerbetriebe, Obstbaubetriebe, Besitzer
oder Pächter von landwirtschaftlichen Flächen sowie andere Nutzungsberechtigte
von landwirtschaftlichen Flächen liegt bei der Kreisverwaltung
Ahrweiler. Wie viele Anträge sind bisher eingegangen? Wie viele Anträge
sind abschließend bearbeitet? Wie viel Gelder wurden ausgezahlt?
Bisher sind 154 Anträge bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde eingegangen.
Seit März können diese Anträge in die Datenbank beim Statistischen Landesamt
eingegeben werden. Aktuell befinden sich 30 Anträge in Höhe von 300.0000
Euro (exakt: 299.535,39 €) im Auszahlungsprozess. Bei vielen Anträgen besteht
Klärungsbedarf zu den angegebenen Flächen mit den Fachbehörden und den
Antragstellenden, sodass sich diese nicht leicht und schnell bewilligen lassen. Einen
wichtigen Knackpunkt haben wir ausräumen können. Viele Nebenerwerbslandwirte
und Winzer fallen unter die Bagatellgrenze von 5.000 Euro Schadenssumme,
da sie wenig Schäden im investiven Bereich haben und in der Regel
Flächenschäden haben. Wir konnten erreichen, dass die Soforthilfe für Unternehmen
von 5.000 Euro in das Verfahren einberechnet wird, sodass sie jetzt von der
Förderung profitieren können. Hierbei handelt es sich um rund ein Drittel der Anträge,
die sonst durch das Förder-Raster gefallen wären. Die Untere Landwirtschaftsbehörde
und das Ministerium haben wöchentlich einen fachlichen Austausch
auf Arbeitsebene, sodass die Bearbeitung im Fluss ist. Zu den verschiedenen
Aufbauhilfen ist eine Informationsveranstaltung des Landwirtschaftsministeriums
für Ende Juni geplant. Der Termin wird noch mitgeteilt.